Hat er die Arschkarte gezogen? Muss er sich den Kack-Award selbst verleihen?
Aber erst mal, wie alles begann:
Ende letzter Woche habe ich ein Einwurf-Einschreiben von einer Anwaltskanzlei aus Memmingen bekommen. In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, eine Unterlassungs- und Beseitigungserklärung, den Blogbeitrag „You Can – we dont want it! – Ein Kopiermärchen“ betreffend, abzugeben.
Neben der Aufforderung zur Beseitigung des kompletten Artikels war das Ganze mit einer Forderung von knapp 800 Euro und der Androhung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung von 5000 Euro verbunden.
Erst mal bin ich natürlich erschrocken, habe meinen Beitrag, der inzwischen schon einige Seiten nach hinten gerutscht war und den ich schon gar nicht mehr weiter beachtet hatte, nochmal gelesen und mich gefragt, was ich wohl falsch gemacht haben sollte.
Ich habe meine Schilderung dessen gelesen, was mir an diesem Samstag Vormittag widerfahren ist, ich habe auch meine persönliche, subjektive Einschätzung zu den Preisen gelesen, die mir die Firma Penzel angeboten hat und ich habe gelesen, wie und zu welchen Preisen ich dann doch noch fündig geworden bin. Und ich sah, dass ich der Firma Penzel mitgeteilt hatte, dass ich, wieder ganz persönlich und subjektiv, genau aus den im Beitrag aufgeführten Gründen auf eine weitere Zusammenarbeit in Zukunft verzichten würde.
Dagegen scheint die Firma Penzel nun deutlich etwas zu haben. Wobei ich es schon beeindruckend finde, dass meine, für mich ehrlich und gut gemeinte, Kritik letztendlich zu solchem Ergebnis geführt hat. Da sich die Gegenseite trotz intensiver Bemühungen meines Anwalts nicht verhandlungs- und kompromissbereit gezeigt hat, musste ich entscheiden, wie ich mich weiter zu diesem Fall verhalten sollte.
Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass ein Unternehmen mich als mündigen Bürger in der Ausübung meines Grundrechts der freien Meinungsäußerung beschneiden darf, indem es mir eine Abmahnung über fast 800 Euro schickt und den Gegenstandswert auf 10.000 Euro festsetzt. Deshalb habe ich mich nach intensiven Überlegungen dazu entschlossen, auf eine gerichtliche Klärung zu warten. Ich habe die Abmahnung nun zurückgewiesen und werde mich erst mal gelassen zurücklehnen und abwarten.
Wo bitte soll das hinführen, wenn mir in meinem privaten Blog nicht mehr erlaubt sein soll, von dem, was mir im täglichen Leben widerfährt, offen zu berichten? Wo endet es, wenn mir untersagt wird, meine subjektive Freude und eben auch den Ärger mit Mitlesern und Mitbloggern zu teilen? Warum sollte berechtigte, offene und öffentliche Kritik nicht erlaubt sein?
Wenn’s schief gehen sollte, bin ich um eine große Erfahrung reicher und um einige tausend Euro ärmer, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass Recht bleibt, was ich für mich als Recht empfinde.
Es bleibt spannend. Ich werde über den Fortgang dieses Vorgangs weiter berichten. Den strittigen Beitrag lasse ich erst mal unverändert bestehen, damit sich jeder, der möchte, seine eigene Meinung bilden kann.
Und – ich habe schon immer die Kommentarfunktion für alle meine Blogbeiträge deshalb eingeschaltet, damit jeder die Möglichkeit hat, mich zu kritisieren, mir die Meinung zu geigen, meine Beiträge gut oder schlecht zu finden oder mit mir konstruktiv über meine Beiträge, meine durchaus manchmal sturköpfige Meinung und meine Ansichten zu diskutieren. Nicht umsonst heißt mein privater Blog deshalb schon immer „Ansichten eines Sturkopfs – eines Ritters Sicht der Dinge“.
Edit am 14.06.2010: Das Amtsgericht Memmingen hat mit Urteil vom 27.05.2010 die Klage der Firma Penzel abgewiesen. Siehe mein Kommentar von heute!
Edit am 14.07.2010: Der Abschlußbericht mit Zitaten aus der Urteilsbegründung einer Bewertung!